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Die Privathaftpflicht-Versicherung
Die Privathaftpflichtversicherung (PHV) schützt
jeden vor den Folgen eines Mißgeschickes, denn
der deutsche Gesetzgeber macht jeden für einen
(auch nicht vorsätzlich) verübten Schaden
haftbar (§ 823 BGB). D.h., eine kleine Unachtsamkeit
und Sie zahlen im Ernstfall auch Ihr Leben lang für
die Folgen. Dagegen hilft nun die PHV. Sie prüft
in Ihrem Namen zunächst die geltende Rechtslage,
wehrt die unberechtigten Ansprüche ab und begleicht
die berechtigten Ansprüche bis zur vertraglich
vereinbarten sog. Deckungssumme. Hier sollten Sie
auf eine Deckungssumme von mindestens 5 Mio. DM bestehen.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung (THHV) schützt
Sie als Tierliebhaber vor den Tücken des Gesetzes.
Nach geltendem Recht gilt bei Hunden und Pferden die
sog. Gefährdungshaftung. Schon die Haltung eines
solchen Tieres verpflichtet zum Schadensersatz, auch
wenn kein Verschulden Ihrerseits vorliegt. Alle weiteren
Üblichen Haustiere (Katze, Vogel etc) sind schon
durch die klassische Privathaftpflichtversicherung
abgedeckt
Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
(GSHV) ist analog zur Tierhalterhaftpflicht zu verstehen.
Das heißt, daß schon allein die Existenz,
der Besitz eines Öltanks ausreicht, um bei einer
eventuellen Leckage zur Rechenschaft gezogen werden
zu können (z.B auch wenn alle Wartungen durchgeführt
wurden). Das kann sehr schnell zu einem sechsstelligen
Betrag werden. Beugen Sie vor.
Die Dienst-Haftpflichtversicherung
(für Beamte und Angestellte des Öffentlichen
Dienstes)
Die Dienst-Haftpflichtversicherung (DHV) schützt
gegen einen sehr geringen Mehrbeitrag zur PHV gegen
die äußerst unangenehmen Folgen des Verlustes
dienstlicher Schlüssel. Seien Sie gewappnet,
ihr Dienstherr zögert nicht bei der Zuweisung
der Schadenskosten, wenn die Schlösser ausgewechselt
werden müssen, weil Sie ohne Absicht den Schlüssel
"verlegt" haben.
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